Direkt zum Inhalt

Bauwerksbuch lt. Wr. Bauordnung

Gemäß Wiener Bauordnung § 128a sind Hauseigentümer verpflichtet ein Bauwerksbuch zu führen.

Konkret sind für Bauteile, von denen bei Verschlechterung ihres Zustandes eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann (insbesondere Tragwerke, Fassaden, Dächer, Geländer, Handläufe und Brüstungen, Hauptgänge und Fluchtwege sowie technische Brandschutzeinrichtungen, etc.), regelmäßige Über­prüfungen fristgerecht vorzunehmen. Betroffen sind alle Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden mit mehr als zwei Hauptgeschoßen.

Competence Center

Bauwerksbuch

Die Dokumentationspflicht der Instandhaltungsmaßnahmen ist auch für Bestandsgebäude vorhanden (§ 129 Abs. 2 BO). Das Ziel des Bauwerksbuches ist es, mögliche, sicherheitsrelevante Mängel rechtzeitig zu erkennen. FCP bietet diese Leistung einzeln oder in Zusammenhang mit Planungs- und Beratungsleistungen an.



Wir bündeln unsere Expertisen, weisen die Richtung und geben Halt.

Dem Begriff „Dienstleistung“ – ein Motto, dem wir uns verpflichtet fühlen – wollen wir dahingehend Rechnung tragen, dass wir durch höchstqualifizierte Leistungen in allen Bereichen die vorgegebenen Projektziele unserer Auftraggeber erreichen. Die ursprünglichen Standbeine wie Brückenbau, U-Bahn-Bau und statisch-konstruktiver Hochbau wurden in den letzten Jahren durch die Aufgabengebiete Generalplanung, Örtliche Bauaufsicht, U-Bahn-Bautechnik, Verkehrstechnik und Begleitende Kontrolle erweitert, sodass wir unseren Kunden eine ganzheitliche Betreuung anbieten können.