Bauwerksbuch Neu
Novellierung Wiener Bauordnung 2023
Seit Inkrafttreten der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 gibt es neue Anforderungen für Bauwerksbücher, die sich auch auf bestehende Gebäude erstrecken. Die gesetzliche Verpflichtung betrifft nun auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Altbauten vor Errichtungsjahr 1945.
Was bedeutet das konkret?
Das neue Gesetz verlangt, dass für sämtliche Altbauten ein Bauwerksbuch erstellt und dieses in einer eigens geschaffenen Bauwerksbuchdatenbank registriert wird. Die Einführung erfolgt gestaffelt:
- Bis zum 31.12.2027 müssen Gebäude, die vor dem 1.1.1919 errichtet wurden, ein Bauwerksbuch vorweisen.
- Für Gebäude, die zwischen dem 1.1.1919 und dem 1.1.1945 errichtet wurden, gilt ein späterer Stichtag: 31.12.2030.
Was gehört ins Bauwerksbuch?
Das Bauwerksbuch soll sicherstellen, dass alle baulichen Elemente, deren Zustand eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit von Menschen darstellen könnte, regelmäßig dokumentiert und überprüft werden. Besonders relevant sind dabei: Tragwerke, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen. Die Erfassung dieser Bauteile ist von großer Bedeutung, um potenzielle Risiken und Gefahren frühzeitig zu erkennen, zu beheben und Prüfintervalle festzulegen.
Ein entscheidender Punkt der Novelle ist die erstmalige Überprüfung aller baulichen Elemente durch eine externe Fachperson. Hier kommen wir als FCP ins Spiel: Laut Gesetz darf diese Überprüfung durch Ziviltechniker, gerichtlich beeidete Sachverständige oder andere berechtigte Personen durchgeführt werden, die unabhängig von den Eigentümer:innen agieren. Unsere Expertise in der Ziviltechnik und unser fundiertes Fachwissen machen uns zum idealen Partner, um diese neuen Anforderungen professionell und zuverlässig zu erfüllen.
Das FCP Bauwerksbuch: Praxisnah und gesetzeskonform
Mit unserem neuen Bauwerksbuch unterstützen wir Eigentümer:innen dabei, die gesetzlichen Vorgaben nicht nur zu erfüllen, sondern dies auch effizient und nachhaltig zu tun. Unser Service umfasst die vollständige Erstellung des Bauwerksbuchs sowie die Durchführung der geforderten Erstüberprüfungen durch unsere hochqualifizierten Fachleute.
„ Mit unserem breiten Leistungsspektrum können wir noch weit mehr als die gesetzlich geforderte Überprüfung bieten – wir begleiten Eigentümer:innen mit umfassender Expertise von der ersten Bestandserhebung bis zur nachhaltigen Umsetzung. “
Adelheid Bartmann . CC Lead Hochbauplanung
Bei Fragen zum Bauwerksbuch steht das Team des CC Hochbauplanung rund um Adelheid Bartmann gerne zur Verfügung!
Ing. Adelheid Bartmann
bartmann@fcp.at