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General­planung

Immer mehr Bauherren entscheiden sich zu Beginn eines Bau­projekts, sämtliche Planungs­leistungen an einen Planer, den General­planer, zu vergeben. Der General­planer ist einziger und direkter Ansprech­partner in allen Planungs­fragen des Bau­herren. Ein Vorteil für den Bau­herren ist, dass er nur mit dem General­planer ein Vertrags­verhältnis eingehen muss.

Generalplanung
© Krischerfotografie / KÖLBL KRUSE

Sämtliche Koordinierungs­leistungen im Planungs­team obliegen dem General­planer und dieser ist für den Projekt­erfolg allein ver­antwortlich. Der General­planer erbringt alle Planungs­leistungen selbst oder vergibt einzelne Fach­leistungen an andere Konsulenten.

Fallweise übernimmt der Generalplaner auch die Örtliche Bau­aufsicht und ist daher gesamt­ver­antwortlich für die Planung und Über­wachung des Bau­vorhabens bis zur Über­nahme des Bau­werkes. FCP hat umfangreiche Erfahrung als Generalplaner bei kleinen und großen Projekten gesammelt und ist daher der richtige Partner für Bau­herren, die sich für den Ein­satz eines Genera­lplaners entscheiden.



Wir bündeln unsere Expertisen, weisen die Richtung und geben Halt.

Dem Begriff „Dienstleistung“ – ein Motto, dem wir uns verpflichtet fühlen – wollen wir dahingehend Rechnung tragen, dass wir durch höchstqualifizierte Leistungen in allen Bereichen die vorgegebenen Projektziele unserer Auftraggeber erreichen. Die ursprünglichen Standbeine wie Brückenbau, U-Bahn-Bau und statisch-konstruktiver Hochbau wurden in den letzten Jahren durch die Aufgabengebiete Generalplanung, Örtliche Bauaufsicht, U-Bahn-Bautechnik, Verkehrstechnik und Begleitende Kontrolle erweitert, sodass wir unseren Kunden eine ganzheitliche Betreuung anbieten können.