Baukoordination
Im Sinne des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes wird für jedes Bauvorhaben ein BauKG-Projekthandbuch erstellt, welches Arbeitsanweisung und Dokumentationsmöglichkeit für die Baustellenkoordination ist.
Dieses Projekthandbuch ist kein SiGe-Plan, vielmehr ist der SiGe-Plan ein Teil des Projekthandbuches, welches darüber hinaus noch andere die Baukoordination betreffende Unterlagen sammelt und dokumentiert.
Competence Center
Ab Beginn der Bauausführung ist eine regelmäßige Begehung der Baustelle durch die Baustellenkoordinatorin bzw. den Baustellenkoordinator vorgesehen. Die Ergebnisse jeder Begehung werden in Form von schriftlichen Begehungsprotokollen bzw. Aktenvermerken dokumentiert.
Ziel der Tätigkeit ist die Verhinderung von Unfällen auf Baustellen und auch bei dem späteren Betrieb in den Bauwerken.
Projektleiter-BauKG
Dieser ist Vertreter des Bauherrn und Ansprechperson für die Koordinatoren lt. BauKG zur Überwachung der Planung und Ausführung des Bauwerks in sicherheitstechnischen Belangen. Gegebenenfalls erfolgt die Erstellung der Vorankündigung (§6) gemäß BauKG.
Planungskoordinator gemäß BauKG
In der Planungsphase des Bauwerkes erfolgt die Erstellung der Erstfassungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes (§7), der Unterlage für Spätere Arbeiten (§8) sowie im erforderlichen Umfang die Mitwirkung/ Beratung der mit Planung/ Ausschreibung beauftragten Personen in sicherheitstechnischen Belangen.
Baustellenkoordinator gemäß BauKG
In der Herstellungsphase ab Baubeginn werden nachfolgende Leistungen erbracht. Fortschreibung des SiGe-Planes mit der Unterlage für spätere Arbeiten. Durch regelmäßige Baustellenbegehungen und Baukoordinationsbesprechungen werden Sicherheitsstandards entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes durch die Dokumentation im BauKG-Projekthandbuch, welches auf der Baustelle aufliegt, sichergestellt. Mit Bauende erfolgt die Übergabe der Endfassung der Unterlage an den Bauherrn.
Beispielprojekte