Direkt zum Inhalt

Begleitende Kontrolle

Bauprojekte im Hoch- und Tiefbau zeichnen sich dadurch aus, dass temporär viele unter­schiedliche Projekt­beteiligte (Bauherrn­vertreter, Behörden, Planer, Konsulenten, aus­führende Firmen, usw.) mit unter­schied­lichen Interessen tätig sind. Es entstehen in kurzer Zeit komplexe Organisations­modelle mit umfang­reichen Vertrags­beziehungen unter­einander, in welchen große Geld­beträge umgesetzt werden.

Auftraggeber, die Wert auf eine Kontrolle durch Dritte legen (zur Vermeidung einer Selbst­kontrolle), beauftragen eine externe Begleitende Kontrolle.

Begleitende Kontrolle

Die Begleitende Kontrolle prüft dabei in den einzelnen Projektphasen (Projekt­vorbereitung, Planung, Ausführungs­vorbereitung, Ausführung und Projektabschluss) die Organisation des Projektes, die vertrag­lichen Beziehungen zwischen den Projekt­beteiligten, die Koordination und Dokumentation des Projektes, die Qualitäten und Quantitäten, die Kosten und Finanzierung, sowie die Termine und Kapazitäten. Insbesondere wird der widmungs­gemäße Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel überprüft. Die Prüf­tätigkeit der Begleitenden Kontrolle ist eine umfassende. Die Prüfung von nur einzelnen Themen, wie z.B. Kosten ist nur dann effizient möglich, wenn auch die anderen Themen, wie z.B. Termine, Vertrags­beziehungen, Qualitäten und Quantitäten mitbetrachtet werden.

Die Tätigkeit der Begleitenden Kontrolle ist für alle Gewerke vorzunehmen, d.h. nicht nur für die Baugewerke, sondern insbesondere auch für die Installations­technik und Elektro­gewerke sowie für die sonstigen Gewerke bei komplexen Projekten, wie z.B. Medizin­technik, Küchen­einrichtung, usw. Die Mitarbeiter der Begleitenden Kontrolle müssen entsprechende Erfahrung besitzen, damit sie ihre Leistungen effizient für den Auftrag­geber erbringen können.

Die Begleitende Kontrolle führt keine Projekt­steuerungs­leistungen durch und gibt direkt auch keine Anweisungen an die Projekt­beteiligten, sondern informiert und berät den Auftrag­geber. Die operative Umsetzung der Empfehlungen der Begleitenden Kontrolle erfolgt durch den Auftrag­geber bzw. durch die Projekt­leitung oder Projekt­steuerung des Projektes.

Die Berichte und Empfehlungen der Begleitenden Kontrolle werden an die höchste Auftrag­geber-Organisation übermittelt. Die Begleitende Kontrolle überprüft auch die Leistungen der Projekt­steuerung des Projektes und bei Wunsch auch die Leistungen der Auftrag­geber-Projekt­leitung. Die Begleitende Kontrolle ist daher in der Projekt­organisation an entsprechend hoher Hierarchie einzuordnen.



Wir bündeln unsere Expertisen, weisen die Richtung und geben Halt.

Dem Begriff „Dienstleistung“ – ein Motto, dem wir uns verpflichtet fühlen – wollen wir dahingehend Rechnung tragen, dass wir durch höchstqualifizierte Leistungen in allen Bereichen die vorgegebenen Projektziele unserer Auftraggeber erreichen. Die ursprünglichen Standbeine wie Brückenbau, U-Bahn-Bau und statisch-konstruktiver Hochbau wurden in den letzten Jahren durch die Aufgabengebiete Generalplanung, Örtliche Bauaufsicht, U-Bahn-Bautechnik, Verkehrstechnik und Begleitende Kontrolle erweitert, sodass wir unseren Kunden eine ganzheitliche Betreuung anbieten können.