Begleitende Kontrolle
Bauprojekte im Hoch- und Tiefbau zeichnen sich dadurch aus, dass temporär viele unterschiedliche Projektbeteiligte (Bauherrnvertreter, Behörden, Planer, Konsulenten, ausführende Firmen, usw.) mit unterschiedlichen Interessen tätig sind. Es entstehen in kurzer Zeit komplexe Organisationsmodelle mit umfangreichen Vertragsbeziehungen untereinander, in welchen große Geldbeträge umgesetzt werden.
Auftraggeber, die Wert auf eine Kontrolle durch Dritte legen (zur Vermeidung einer Selbstkontrolle), beauftragen eine externe Begleitende Kontrolle.
Die Begleitende Kontrolle prüft dabei in den einzelnen Projektphasen (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss) die Organisation des Projektes, die vertraglichen Beziehungen zwischen den Projektbeteiligten, die Koordination und Dokumentation des Projektes, die Qualitäten und Quantitäten, die Kosten und Finanzierung, sowie die Termine und Kapazitäten. Insbesondere wird der widmungsgemäße Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel überprüft. Die Prüftätigkeit der Begleitenden Kontrolle ist eine umfassende. Die Prüfung von nur einzelnen Themen, wie z.B. Kosten ist nur dann effizient möglich, wenn auch die anderen Themen, wie z.B. Termine, Vertragsbeziehungen, Qualitäten und Quantitäten mitbetrachtet werden.
Die Tätigkeit der Begleitenden Kontrolle ist für alle Gewerke vorzunehmen, d.h. nicht nur für die Baugewerke, sondern insbesondere auch für die Installationstechnik und Elektrogewerke sowie für die sonstigen Gewerke bei komplexen Projekten, wie z.B. Medizintechnik, Kücheneinrichtung, usw. Die Mitarbeiter der Begleitenden Kontrolle müssen entsprechende Erfahrung besitzen, damit sie ihre Leistungen effizient für den Auftraggeber erbringen können.
Die Begleitende Kontrolle führt keine Projektsteuerungsleistungen durch und gibt direkt auch keine Anweisungen an die Projektbeteiligten, sondern informiert und berät den Auftraggeber. Die operative Umsetzung der Empfehlungen der Begleitenden Kontrolle erfolgt durch den Auftraggeber bzw. durch die Projektleitung oder Projektsteuerung des Projektes.
Die Berichte und Empfehlungen der Begleitenden Kontrolle werden an die höchste Auftraggeber-Organisation übermittelt. Die Begleitende Kontrolle überprüft auch die Leistungen der Projektsteuerung des Projektes und bei Wunsch auch die Leistungen der Auftraggeber-Projektleitung. Die Begleitende Kontrolle ist daher in der Projektorganisation an entsprechend hoher Hierarchie einzuordnen.
Beispielprojekte